AGB
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:
1. Allgemeines:
Alle Angebote sind nur für Industrie, Handel und vergleichbare Institutionen bestimmt. Kein Privatverkauf. Alle Angebote zzgl. MwSt und Porto. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil der jeweils abgeschlossenen Verträge. Andere Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich vereinbart oder bestätigt worden sind; dies gilt auch für die Abänderung dieser Vereinbarung über die Schriftform. Sofern unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen anderen Bestimmungen entgegenstehen, so werden diese durch die vorliegenden AGB aufgehoben; an deren Stelle treten unsere Bedingungen - sie gelten ausschließlich.
Diese Angebote richten sich nur an Käufer, die die Ware ausschließlich in ihrer selbständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Dieses ist uns auf Verlangen nachzuweisen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer die entsprechende Verwendung der Ware.
2. Zustandekommen des Vertrages:
Eine Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder dadurch, daß dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird, annehmen.
Unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Für Verkäufe oder Abschlüsse, die Handelsvertreter tätigen, behalten wir uns stets die endgültige Entscheidung vor.
3. Preise:
Alle ausgewiesenen Preise, sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab D-86874 Mattsies zzgl. Transportkosten. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 6 Wochen die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder erhöhten Materialkosten entsprechend zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein befristetes Kündigungsrecht. Geht uns nach Zustellung der Mitteilung über die Erhöhung nicht innerhalb von 7 Tagen eine Kündigung zu, so erlischt das Kündigungsrecht.
Der Verkäufer behält sich eine Preisänderung im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist. Liefermengen können unter Bezug auf die zum Zeitpunkt der Produktion zur Verfügung stehenden Rohstoffmengen nur unter Vorbehalt bestätigt werden.
Alle Lieferungen erfolgen per Nachnahme. Bei Sondervereinbarungen Zahlung per Rechnung sind diese zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto ab Rechnungsdatum oder innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Zahlungen, auch Vorauskassen, haben nur befreiende Wirkung, wenn sie an uns geleistet werden.
Alle Preise und Angebote sind ab Fertigungsstätte. Die Sendung reist, wenn nicht anders vereinbart, zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Verpackung und Versandspesen werden zu Selbstkosten berechnet. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Treten nach Übergabe an den Frachtführer oder durch den Besteller Verzögerungen ein, gilt die Lieferung am Tage der Rechnungslegung als bewirkt und sämtliche Gefahren gehen auf den Besteller über. Der Versand erfolgt generell per Nachnahme.
4. Lieferfristen:
Als Anfangstag für vereinbarte Lieferfristen gilt der Tag der Auftragsbestätigung, bzw. der Tag der Übergabe an den Frachtführer. Der Liefertermin bezieht sich ausnahmslos auf die Auslieferung ab Fabrik. Fixtermine schließen wir grundsätzlich aus.
Nichteinhaltung der Lieferzeit gibt kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, daß der Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Der Verzugsschaden wird für diesen Fall jedoch beschränkt auf 30 % des Auftragswertes. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Der von uns bestätigte Liefertermin hebt diesbezügliche Vorschriften des Bestellers auf. Er gilt durch die widerspruchslose Annahme der Auftragsbestätigung als vereinbart. Störende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel oder ähnliche sowie von uns nicht zu vertretende Ereignisse bei uns oder unseren Lieferanten entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung.
5. Sonderanfertigungen:
Bei Bestellungen, die Sonderanfertigungen zum Gegenstand haben, übernimmt der Besteller jede Haftung bezüglich des Bestehens seines Marken-, Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechte. Eine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Besteller stellt uns von jedweden Ansprüchen Dritter frei. Werkzeuge, Formen usw., welche zur Anfertigung besonderer Waren hergestellt werden müssen, bleiben bei anteiliger Berechnung unser Eigentum.
6. Menge- und Materialvorbehalt:
Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10 % werden marktüblich vorbehalten. Muster werden berechnet und können aus organisatorischen Gründen nicht zurückgenommen werden.
7. Importartikel:
Für Importartikel werden Liefermengen und Lieferzeiten unter dem Vorbehalt bestätigt, dass die Ware dem Verkäufer zur Verfügung steht, soweit er die von ihm verkehrsüblich zu erwartenden Maßnahmen dafür getroffen hat.
8. Verwahrung:
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten, Datenträger, Filme und Klischees werden vom Auftragnehmer, für 24 Monate nach Rechnungsstellung eines jeden Projektes, archiviert. Nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen entsprechende Vergütung ist eine längere Archivierung möglich. Dies muss aber ausdrücklich, vorab vom Auftraggeber beauftrag werden.
9. Keramische Druckerzeugnisse:
Wird, gleich aus welchen Gründen, auf ein Andruck -Muster verzichtet, so erlischt jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Textrichtigkeit, Dekorfarben und Dekorelementen.
QUALITÄT Gemäß den in Fern Ost gegebenen Standard Möglichkeiten Ofensortierung. Standard entspricht der herkömmlichen Ofensortierungs-Dutzendware; Muster stellen einen qualitativen Durchschnitt dar. Prozentuale Anteile von unrunden oder Oberflächenglasur -porösen Schwankungen innerhalb der Auflage/Charge sind zu akzeptieren.
a) DRUCKQUALITÄT: Ein 100%iges homogenes Druckbild und genauer Passer können wegen Toleranzen des zu bedruckenden Gegenstandes nicht garantiert werden. Abweichungen zur gestellten Farbkopie bzw. zum Andruckmuster sind deshalb möglich. Dies gilt für alle Artikel der Allflash GmbH
10. Beanstandungen:
Rügen wegen unvollständiger oder falscher Lieferung oder erkennbarer Mängel müssen bei Erkennbarkeit unverzüglich nach Anlieferung der Waren uns gegenüber schriftlich erhoben werden. Bei verdeckten Schäden, Fehlmengen oder Mängeln spätestens jedoch nach 5 Tagen. Dies Verpflichtung gilt auch für Dritte, die vom Besteller als Empfänger angegebenen worden sind (Kunden oder Weiterverarbeiter der Besteller). Der Besteller hat bei Auftragserteilung die von ihm benannten Empfänger auf die besonderen Rügepflichten hinzuweisen.
Für Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz. Fehlerhafte Artikel sind uns auf unser Verlangen zuzusenden. Wenn wir innerhalb einer angemessenen Nachfrist außerstande sind nachzubessern oder Ersatz zu liefern, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Für Deckungskäufe, die der Besteller ohne unser Einverständnis, insbesondere ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verschaffen, vornimmt, leisten wir keinen Ersatz. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
11. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum dergestalt, dass der Käufer nur berechtigt ist, die Ware in seinem ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern; insbesondere darf der Käufer diese bis zur vollständigen Bezahlung weder einem Dritten verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Der Eigentumsvorbehalt wird über den Zeitpunkt des Weiterverkaufs der Ware in der Weise ausgedehnt, dass der Kaufpreisanspruch des Bestellers als abgetreten gilt. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Bestellers die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Bei Weiterverkauf unter Eigentumsvorbehalt sind alle vorbehaltenen Rechte an uns abgetreten. Wird die Ware mit anderen Waren vermischt oder verbunden, so bleibt das Vorbehaltseigentum in der Weise bestehen, dass wir Miteigentümer entsprechend dem Wertanteil unserer Ware werden. Sollte die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet werden, so ist seitens des Käufers auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
12. Zurückhaltung und Aufrechnung:
Aufrechnungsansprüche oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Abzüge, die nicht vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Das gilt insbesondere für Aufwendungen des Bestellers, die nach der Verkehrsauffassung Kosten seiner eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit sind.
13. Teillieferungen:
Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. Dies trifft insbesondere auf Aufträge zu, die aus mehreren Produkten bestehen und dadurch die Produktion in verschiedenen Bereichen erfolgen muss. Bei solchen Aufträgen werden bereits die Bestätigungen nach Produkten geteilt.
14. Rücktritt vom Vertrag und Kreditgewährung:
Wir sind berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten und Verweigerung einer geforderten Sicherheitsleistung. Treten wichtige Gründe ein, so werden gewährte Kredite sofort fällig. Eine Kreditgewährung, selbst im Rahmen der oben genannten Zahlungsfristen, obliegt unserem Ermessen. Am Telefon gegebene Auskünfte bezüglich Preis und Lieferzeit sind stets unverbindlich. Verbindlich sind nur schriftlich erteilte Auskünfte und Vereinbarungen.
15. Angebote Allgemein:
Es gilt als vereinbart, dass in unseren sämtlichen Angeboten unsere Bedingungen als einbezogen gelten. Sie sind Bestandteil unserer Auftragsbestätigungen und Vertragsvereinbarungen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist das AG Memmingen, bzw. das LG Memmeingen.
17. Rechtswahl
Bei sämtlichen mit uns geschlossen Verträgen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
18. Geheimhaltungspflicht und Kundenschutz durch Lieferanten
Der Lieferant verpflichtet sich, unsere Bestellungen und alle daraus sich ergebenden Arbeiten als Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln.
Dies gilt für alle Zeichnungen, Muster, Schablonen und ähnliches. Umfasst sind auch alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten die im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
Adressen von Kunden, die der Lieferant durch die Beauftragung durch die Firma Allflash GmbH mitgeteilt bekommt, hat er vertraulich zu behandeln. Er darf diese weder für unbefugte Dritte zugänglich machen, noch in eigener Sache für aktive Akquisitionsmaßnahmen nutzen. Für alle durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Kunden verpflichtet sich der Lieferant zum Kundenschutz bis zum Ablauf von 2 Jahren nach Ablieferung/Auftragsbeendigung.
Die Firma Allflash GmbH darf als Referenz bzw. Geschäftsbeziehung nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die Firma Allflash GmbH genannt werden. Der Lieferant haftet für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung der voran stehenden Pflichten entstehen.
19. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Rechtsgrund unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon